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Strafaufschub

Strafaufschub Logo #42000 Strafaufschub ist die juristische Bezeichnung für eine Verschiebung der Strafvollstreckung auf einen späteren Termin. Falls die Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe noch nicht begonnen hat, besteht die Möglichkeit der Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft oder Jugendrichter als Vollstreckungsleiter), dem Verurteilten Strafa...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Strafaufschub

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Strafaufschub Logo #42134Straf
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Strafaufschub Logo #42834Strafaufschub ist die Verschiebung, Strafunterbrechung die Unterbrechung des Strafvollzugs durch die Vollstreckungsbehörde. Aufschub bzw. Unterbrechung werden im Rahmen der § 455ff StPO angeordnet. Z.B. wenn eine Inhaftierung aufgrund Krankheit zu einer Lebensgefahr für den Häftling führen würde (§ 455 StPO), oder bei Geisteskrankheit des Ve...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/strafaufschub.php

Strafaufschub

Strafaufschub Logo #42295Strafaufschub (Aufschub des Strafverfahrens), die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer rechtskräftig zuerkannten Strafe. Solange ein Strafurteil noch nicht rechtskräftig ist, d. h. solange es noch durch ein ordentliches Rechtsmittel, wie Berufung oder Revision, angefochten werden kann, ist die Strafe nicht vollstreckbar. Wird innerhalb ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Strafaufschub

Strafaufschub Logo #42145. Der S., die vorläufige Aussetzung einer rechtskräftig erkannten Freiheitsstrafe, regelt sich in den Schutzgebieten gemäß § 3 SchGG. und §19 Nr. 2 KonsGG. nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung. An Stelle der Staatsanwaltschaft entscheidet, soweit die Strafvollstreckungsbehörde zuständig ist,...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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