Garantiefrist Bedeutung

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Garantiefrist

Garantiefrist Logo #40050Falls nicht ein Garantievertrag vorliegt, kann die Vereinbarung einer G. z.B. bedeuten, daß sie an Stelle der (kürzeren ) Verjährungsfrist tritt; aber auch, daß die Verjährung erst mit Ablauf der G. beginnt. Regelmäßig sollen alle innerhalb der G. auftretenden Mängel (hiermit beginnt deren Verjährung) vom Hersteller (Lieferanten) auf desse...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Garantiefrist.html
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