[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Gaugericht, des -es, plur. die -e, wie das vorige, ein Gericht so wohl über einen ganzen Gau, als auch auf dem Gaue, d. i auf dem Lande, zum Unterschiede von dem Stadtgerichte; in beyden Fällen nur noch in einigen Gegenden.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_482

Mit Gaugericht oder Gauding werden die Thinge (= Dinge) seit der Frankenzeit bezeichnet, bei denen es um Gerichtsentscheidungen ging. Siehe unter Grafengericht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/gaugericht.php
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