
Wenn der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug nachts regelmäßig in einer Garage abstellt, kann er in den Genuss eines so genannten Garagenrabattes kommen. Bei Falschangaben, Nicht-Einhaltung oder Verschweigen von Änderungen droht dem Versicherten je nach Versicherung eine Vertragsstrafe...
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