
Eine Ganerbschaft war nach altdeutschem Erbrecht das gemeinsame Familienvermögen, vorwiegend Grundbesitz, über das die Ganerben nur gemeinsam verfügen konnten. Nach heutigen Rechtsbegriffen entspricht dies einer Gesamthandsgemeinschaft (beziehungsweise Gemeinschaft zur gesamten Hand). == Geschichte == Ganerbschaften entstanden durch die gleichz...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ganerbschaft
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Ganerbschaft, plur. die -en. 1) Die Verbindung der Ganerben oder gemeinschaftlichen Besitzer unter einander. 2) Ein solches Ganerbenschloß und dessen Gebieth; ingleichen 3) die gemeinschaftlichen Besitzer selbst.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_138

Gan
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ganerbschaft. Gemeinbesitz mehrerer ritterschaftlicher Erben, die in Familiengemeinschaft bei getrennter Nutzung (Mutschierung, Örterung) der Burganlage in getrennten Haushalten lebten. (Das Wort Ganerbe ist aus ahd. ge-an-erbo [= Miterbe] gebildet, wobei das 'ge' dem lateinischen 'con' entsprec...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Ganerbschaft (v. altd. geanervo, "Mitanerbe"), im ältern deutschen Rechte die Vereinigung mehrerer Personen oder Familien zu gemeinsamem Besitz und gemeinsamer Benutzung eines Gutes, namentlich einer Burg (Ganerbenhaus, Ganerbenschloß). Dergleichen Vereinigungen zu einem Gesamteigentum entstanden nicht nur durch die gleichzeitige Berufu...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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