Das Gesundheitsreformgesetz trat am 01.01.1989 in Kraft. Mit ihm wurde das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt und im Sozialgesetzbuch, 5. Buch, (SGB V) zusammengefasst. Inzwischen wurde es bereits wieder durch das Gesundheitsstrukturgesetz abgelöst. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42246