
In der Gesundheitswirtschaft : Bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen wird zwischen Mitglieder n und mitversicherten Familienangehörigen (siehe Familienversicherung ) unterschieden. Mitglieder sind pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder . Mitte 2005 betrug die Zahl der GKV- Mitglieder insgesamt r......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gkv-mitglieder/gkv-mitglieder.htm
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