
Der Funktionenplan ist in der Kameralistik eine Vorschrift, die regelt, wie Einnahmen und Ausgaben im kameralen Haushaltsplan nach Aufgabenbereichen (Funktionen) zu gliedern sind. Der Funktionenplan hat drei Gliederungsebenen: Hauptfunktion, Oberfunktion und Funktion.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

haushaltsrechtl. Begriff: Gliederungssystematik der Einnahmen u. Ausgaben der Haushaltspläne von Bund u. Ländern nach Aufgabengebieten (insgesamt 9 Hauptfunktionen) anstelle der institutionellen Aufgliederung nach dem Ministerialprinzip; Grundlage der Funktionenübersicht. Dem F. entspricht im kommunalen Haushalt der sog. Gliederungsplan.
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https://www.wissen.de//lexikon/funktionenplan
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