[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Fundschein, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, eine Bescheinigung, wie man eine Sache befunden hat; besonders bey Besichtigung einer Leiche, das Visum repertum.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_3_3142

Fundschein (Fundbericht, Obduktionsbericht, Visum repertum), das Gutachten eines Arztes über die Ergebnisse einer gerichtlichen Leichenobduktion und Sektion, namentlich über die Todesursache und andre im einzelnen Fall sich ergebende Fragen. S. Totenschau.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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