
Früchte, Zivilrecht: die Erzeugnisse einer Sache (z. B. die Milch einer Kuh) und die sonstige Ausbeute (z. B. Steine aus einem Steinbruch), die aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen werden (»Sachfrüchte«), sowie die Erträge eines Rechts (z. B. die Dividende der Aktie), die das Re...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Begriff Frucht wird in der Umgangssprache meist im Zusammenhang mit dem Begriff Obst verwendet. In der Umgangssprache und aus küchentechnischer Sicht sowie in der biologischen Fachsprache wird der Begriff 'Frucht' vor unterschiedlichem Hintergrund verwendet. Früchte, Obst: umgangssp....
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https://www.lebensmittellexikon.de/

Früchte , in der Rechtswissenschaft die organischen Erzeugnisse einer Sache, welche dazu bestimmt sind, von der Sache abgeschieden zu werden und eine selbständige Existenz zu führen. Hiernach gehören auch die Tierjungen, ferner die Wolle von Tieren, Milch, Honig u. dgl. zu den Früchten im juristischen Sinn. Im Gegensatz zu den organischen Erze...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Die Fruchtwand wird von der Wand des Fruchtknotens (grün markiert) gebildet, die Samen von den Samenanlagen (braun markiert). Bei den meist einsamigen Nüssen wird die Fruchtwand hart und trocken (Hasel). Bei Blüten mit mehreren Stempeln werden die Einzelfrüchte als Nüßchen bezeichnet (Hahnenfuß, Fingerkraut). Bei den meist vielsamigen Beeren...
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https://www.scivit.de/glossar/botanik1/frucht.html

die Erzeugnisse einer Sache oder die sonstige Ausbeute, die aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird (Sachfrüchte), z. B. die Wolle des Schafs, das Ei des Huhns. Rechtsfrüchte sind die Erträge, die ein Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt.
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https://www.wissen.de//lexikon/fruechte
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