
Vom Gesetzgeber definiertes Getränk. mind. 30% Frucht bei Kernobst wie z. B. Apfel mit Zuckerzusatz 10% bei Mischungen, 6% bei Zitrus (wie z. B. Orangen) auch als Multivitamin- und Diät-Produkt mit meist künstlichen Vitaminen und künstlichen Süßst...
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