Fruchtherr Bedeutung

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Fruchtherr

Fruchtherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Fruchtherr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten, ein Rathsherr, dem die Besorgung der Frucht, d. i. des Getreides, aufgetragen ist.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2939
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