
ist im mittelalterlichen deutschen Recht die öffentliche Beschlagnahme von Gegenständen im Zuge der Zwangsvollstreckung (zugunsten des Königs). In der (lat. [F.]) Capitulatio de partibus Saxoniae (782/5) wird die F. angeordnet, falls ein Verurteilter ein Urteilserfüllungsgelöbnis mangels eines Bürgen nicht ablegen kann, in einem weiteren Kapi...
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Fronung (mhd. vronunge = gerichtl. Beschlagnahme; mlat. missio in bannum). Seit der Karolingerzeit konnte richterlicherseits verfügt werden, dass einem Schuldner ein Pfand zur Sicherung der Ansprüche des Gläubigers weggenommen wurde. Diese Pfandeinziehung (Fronung) betraf meist Objekte wie wertvolle...
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