Frohnrecht Bedeutung

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Frohnrecht

Frohnrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Frohnrecht, des -es, plur. die -e, an einigen Oberdeutschen Orten, das gemeine Stadtrecht, das Weichbild; von frohn, öffentlich.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2878
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