[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) Frohn, -er, -ste, adj. et adv welches zwar jetzt im Hochdeutschen in dieser Gestalt veraltet ist, aber um den folgenden Ableitungen und Zusammensetzungen willen nicht übergangen werden kann. Es wird überhaupt demjenigen, was gemein, niedrig aber auch privat ist,...
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Berufsbezeichnung Bedeutung: Gerichtsdiener, Hausbote, Gerichtsvollzieher, Scharfrichter
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https://wiki-de.genealogy.net/Frohn

Frohn, Frohne, Familiennamenforschung: 1) Amtsname zu mittelniederdeutsch vrone, mittelhochdeutsch vrŠÂn(e) »Gerichtsdiener, Büttel«. 2) ûbername für einen Bauern, der Frondienste leisten musste (zu mittelhochdeutsch vrŠÂn »Herren-, Frondienst«).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Büttel
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Frohn , s. Fron.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.