I. draußen handhaft gefangener Dieb [d.h. die Jurisdiktion über solchen durch den Gerichtsherrn seines Heimatorts] II. einen Rain durch den mitten durchgehenden Pflug rechts und links werfen, so daß zu beiden Seiten Bifänge entstehen, während da, wo vorher ein Bifang war, e... Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te