
Auf der Grundlage des vor dem I. Weltkrieg in Kronenwährung vereinbarten Mietzinses ist der Friedenskronzins ein gesetzlich geregelter Mietzins für Altmietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/f/friedenskronzins.php
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