[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Freybier, des -es, plur. von mehrern Arten und Quantitäten, die -e. 1) Bier, welches jemanden unentgeldlich gegeben wird. Der Gemeinde ein Freybier geben. 2) Bier, welches gewissen Personen, z B. den Kirchenbedienten, ohne Abtrag der Tranksteuer zu brauen erlaubt wird.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2650
Keine exakte Übereinkunft gefunden.