
Werbung mit Hilfe der durch Frankiermaschinen auf Briefumschläge gedruckten Poststempel. Sie ist nach den geltenden Postbestimmungen sowohl durch Text wie durch Bild oder beides in dem Einsatzstück links neben dem Tagesstempel zulässig, darf jedoch nur für den Absender bzw. sein Unternehmen selbst, nicht für Dritte werben.
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