(Arbeitnehmern) Ein Auftragnehmer (z.B. Arbeitnehmer) ist vom Auftraggeber (z.B. Arbeitgeber) bei gefahrgeneigtem Auftrag (Arbeit) von der Haftung für Schäden freizustellen, sofern der Auftraggeber es unterlässt, eine auch den Auftragnehmer schützende Pflichtversich...
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