
Frei Haus ist eine Vereinbarung zwischen Lieferant und Empfänger. Der Terminus gehört nicht zu den Incoterms; es gibt auch keine gesetzliche Definition dieser Klausel. Was mit „frei Haus“ gemeint ist, muss im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen für die Abnahme von erworbenen Waren gesehen werden. Die deutsche Vereinbarung regelt, d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Frei_Haus

Beim Kauf gebräuchliche Klausel, wonach der Verkäufer die Kosten der Versendung bis zu den Geschäfts- oder Wohnräumen des Käufers übernimmt.
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Frei_Haus.htm

Hierbei verpflichtet sich der Verkäufer die Ware ohne Mehrkosten beim Käufer anzuliefern.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

frei Haus, Handelsklausel, wonach der Verkäufer die Kosten und die Gefahren für die Lieferung bis zum Haus des Käufers trägt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Frei Haus gehört nicht zu den Incoterms; es gibt auch keine gesetzliche Definition dieser Klausel. Nach herrschender Auffassung hat 'frei Haus' eine Gefahrtragungs- und eine Kostentragungskomponente: Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und Gefahr am Sitz des Käufers zu übergebe...
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https://www.logistik-lexikon.de/

Handelsklausel, die den Verkäufer verpflichtet, Kosten und Gefahren für die Lieferung bis zum Haus des Käufers, auch im zwischenstaatlichen Warenverkehr, zu übernehmen.
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