
Abk.: FFD. Auch: Einlagen -, Depositentermingeschäft . Art eines Einlagentermingeschäft s in der Form eines Zinstermingeschäft s. Vereinbarung zwischen 2 Parteien , wonach die eine der anderen für eine Einlage, die diese bei ihr zu einem vorgegebenen künftigen Zeitpunkt platzieren muss, einen vereinbarten Zins vergütet. Bei einem FFD-Geschäf...
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