
In der Gesundheitswirtschaft : Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hat alle Vertragsärzte dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Nach § 95d SGB V ist der Vertragsarzt verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung ...
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