[Achtung: Schreibweise von 1811] Folgern, verb. reg. act. welches das Factitivum von folgen ist, aber nur in dessen zweyten figürlichen Bedeutung gebraucht wird, aus einem Satze heraus bringen, schließen. Was wollen sie hieraus folgern? Daher die Folgerung, plur. die -en, so wohl die Verrichtung des Folgerns, als auch der ...
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Vb. (infer) Die Formulierung einer Schlußfolgerung auf der Basis spezifischer Informationen - beispielsweise die Folgerung, daß Kanarienvögel ein Federkleid haben müssen, weil sie Vögel sind und Vögel Federn haben. Kennzeichnend für diesen Prozeß ist die Anwendung formeller Regeln der Logik oder die Verallgemeinerung einer Menge von Beobach...
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(Text von 1910) Folgern
1). Schließen
2). Folgern sagt man namentlich dann, wenn aus Wahrnehmungen, Erfahrungen, Tatsachen usw. ein Urteil hergeleitet wird,
schließen hebt mehr die Gedankenverknüpfung hervor, aus der sich das neue Urteil ergibt. Ferner zeigt
folgern mehr das Fortschre...
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https://www.textlog.de/38039.html
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