
Unter dem Begriff Flurzwang verstand man eine Vereinbarung oder auch eine erzwungene Vorschrift entweder seitens der Gemeinde, der Gesamtheit der Besitzer oder des jeweiligen Grundherren für das Bearbeiten der einzelnen Flurstücke innerhalb der Dreifelderwirtschaft. Der Flurzwang galt vom Spätmittelalter bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Flurzwang

ist die durch Zwang erreichte einheitliche Bewirtschaftung der Flur. Der F. dürfte mit der mittelalterlichen Dreifelderwirtschaft entstanden sein. Er verschwindet mit der Bauernbefreiung des 19. Jh.s.. Lit.: Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, DRG 96; Bader, K., Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes, Bd. 1 1957, 42
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Flurzwang, Flur.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Flurzwang ist die Beschränkung der Besitzer von im Gemenge liegenden Grundstücken in der freien Benutzung derselben, insbesondere der Zwang, sich dem in der Flur herrschenden Wirtschaftssystem unterzuordnen, ûberfahrt und Brachweide zu gestatten etc. Vgl. Flurregelung.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

durch Feldrecht begründeter Zwang zu bestimmter Bewirtschaftung gewisser Flurstücke; eine Folge der Gemengelage, früher bedingt durch die Beteiligung aller an allen Bodenarten bei der Besiedlung.
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https://www.wissen.de//lexikon/flurzwang
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