[Achtung: Schreibweise von 1811] Flott, adj. et adv. welches vornehmlich in Niedersachsen üblich ist, auf dem Wasser schwimmend. 1) Eigentlich. Das Schiff wird flott, wenn es bey der Ebbe auf dem Grunde fest saß, oder auf eine Untiefe gerathen war, und nun wieder zum Schwimmen gebracht wird. Ein Schiff flott machen. 2) In ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2033
Keine exakte Übereinkunft gefunden.