[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Fischhälter, des -s, plur. ut nom. sing ein jeder verwahrter Ort, die zum Verspeisen oder Verkaufe bestimmten Fische lebendig in demselben aufzubehalten. So werden in der Landwirthschaft keine Teiche, hölzerne durchlöcherte Kasten in den Teichen und Bächen, unten durchlöcherte Kähne...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_1_1495
Keine exakte Übereinkunft gefunden.