
Das Recht auf die Firma ist ein absolutes Recht und wirkt daher gegen jedermann; es ist dem Namensrecht verwandt und wird auf folgende Weise geschützt: Öffentlich-rechtlich durch § 37 I HGB, indem das Registergericht gegen denjenigen einschreitet, der eine ihm nicht zustehende Firma gebraucht, wobei...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Firmenschutz.htm

Das Recht auf die Firma ist ein absolutes Recht und wirkt daher gegen jedermann; es ist dem Namensrecht verwandt und wird auf folgende Weise geschützt: Öffentlich-rechtlich durch § 37 I HGB, indem das Registergericht gegen denjenigen einschreitet, der eine ihm nicht zustehende Firma gebraucht, wobei insbes. Ordnungsmittel verhängt werden könne...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Firmenschutz.html
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