
Nach dem Handelsgesetzbuch ist die Firma der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Bei der Firmenbezeichnung gilt der Grundsatz der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit und der Unterscheidungskräftigkeit. Firmenbezeichnungen müssen frei von Täuschungen sein. So dürfen Sie nicht ohne weiteres Ihre Firmenbezeichnung um die Beg...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Nach dem Handelsgesetzbuch ist die Firma der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Bei der Firmenbezeichnung gilt der Grundsatz der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit und der Unterscheidungskräftigkeit. Firmenbezeichnungen müssen frei von Täuschungen sein. So dürfen Sie nicht ohne weiteres Ihre Firmenbezeichnung um die Beg...
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