
Die BaFin hat festzustellen, ob eine branchenübergreifend tätige Gruppe von Unternehmen ein Finanzkonglomerat ist. Sie teilt dem Mutterunternehmen an der Spitze die Feststellung als Finanzkonglomerat und das übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen mit; steht an der Spitze der Gruppe kein Mutterunternehmen , teilt die BaFin dies dem in de...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/finanzkonglomeratfeststellung/fina
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