
Liegt nach KWG vor, wenn einer Finanzholdinggesellschaft mit Sitz im Inland Unternehmen nachgeordnet sind, von denen mind. 1 Einlagenkreditinstitut oder 1 Wertpapierhandelsunternehmen mit Sitz im Inland der Finanzholdinggesellschaft als Tochterunternehmen nachgeordnet ist, es sei denn, die Finanzholdinggesellschaft ist ihrerseits einem Einla...
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