
Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Gewährung von Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte (z. B. Steuerbescheide) der Finanzbehörden ({Art.|108|gg|juris} Abs. 6 GG). == Zuständigkeit == Die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigk...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzgerichtsbarkeit

ist der in Deutschland1918 aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit gelöste (RGBl 1918, 959 Reichsfinanzhof, 13. 12. 1919 Finanzgericht, 28. 8. 1939 außer Tätigkeit gesetzt)
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die F. befasst sich mit der Rechtmäßigkeit von Abgabenangelegenheiten, insbesondere von Steuer- und sonstigen Bescheiden der Finanzämter sowie der Zollbehörden. Die Finanzgerichtsordnung legt das ordnungsgemäße Verfahren der F. fest. Die F. hat in D zwei Instanzen: 1) die Finanzgerichte (als obere Landesgerichte), 2) den Bundesfinanzhof.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Die Finanzgerichtsbarkeit ist eine selbstständige Fachgerichtsbarkeit. Sie entscheidet in erster Linie über steuerrechtliche Angelegenheiten. In Österreich und der Schweiz werden die in Deutschland der Finanzgerichtsbarkeit zugeordneten Streitigkeiten in anderen Gerichtszweigen behandelt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Finanzgerichtsbarkeit wird besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten bezeichnet (§ 33 FGO). Die Finanzgerichtsbarkeit ist nur zweizügig aufgebaut. Gegen erstinstanzliche Urteile der Finanzgerichte gibt es nur das Rechtsmittel der Revision. Bundesfinanzhof
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/finanzgerichtsbarkeit.php

Die Finanzgerichtsbarkeit ist eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland zur Entscheidung über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Bereich der Finanzverwaltung, vor allem über die Rechtmäßigkeit von Steuer- und sonstigen Bescheiden der Finanz- und der Zollämter. Die allgemeinen Verwaltungsgerich...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/f/finanzgerichtsbarkeit.php

eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit, ausgeübt durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte und in letzter Instanz durch den Bundesfinanzhof in München; zuständig insbesondere für Klagen gegen Finanzbehörden in Abgaben- oder Steuersachen. Das Verfahren ist durch die Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Fassung vom 28. 3...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/finanzgerichtsbarkeit
Keine exakte Übereinkunft gefunden.