
Nach HGB zählen zu den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an diese, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Wertpapiere des Anlagevermögens.
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https://boersenlexikon.faz.net/finanla.htm

Bestandteil des Anlagevermögens in der Bilanz. Hierzu gehören gem. § 266 II HGB alle Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die Beteiligungen und Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens (dauerhafter Anteilsbesitz) und sonstige Ausleihungen. Für ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Finanzanlagen.htm

Finanzanlagen zählen zum Anlagevermögen und stehen auf der Aktiv-Seite der Bilanz. Dazu gehören unter anderem Unternehmensbeteiligungen und langfristig gehaltene Wertpapiere. . Finanzanlagen s..
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sind ein Teil des Anlagevermögens. Sie bestehen aus Wertpapieren, Beteiligungen und Ausleihungen mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren (§ 151 Abs. 1 II/B AktG).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Finanzanlagen verstehen sich als Bestandteil des Anlagevermögens von Unternehmen und werden auch explizit als solche in der Bilanz ausgewiesen. Es kann sich dabei gemäß §266 HGB um Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen handeln, um Beteiligungen, um Ausleihungen an andere Betriebe, mit ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Bestandteil des Anlagevermögens in der Bilanz. Hierzu gehören gem. § 266 II HGB alle Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die Beteiligungen und Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens (dauerhafter Anteilsbesitz) und sonstige Ausleihungen. Für die Bewertung der Finanzanlagen gelten nach H...
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Finanzanlagen betreffen langfristige Kapitalüberlassungen an andere Unternehmen oder sonstige Dritte. Sie dienen - im Gegensatz zu den Sachanlagen nicht unmittelbar der unternehmenseigenen Produktion von Gütern und Dienstleistungen
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