
In den Anfängen des Films wurde die Filmzensur nach § 23 Statthaltereierlass von 1851 gehandhabt, wonach alle Filme vor ihrer Aufführung von der Behörde, die zur Verhängung eines Aufführungsverbots berechtigt war, geprüft wurden. 1918 hob die Provisorische Nationalversammlung jegliche Filmzensur auf; 1934 wurde sie wieder eingeführt. 1945 ...
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Unter Filmzensur versteht man die behördliche Kontrolle eines Staates über Form und Inhalte von Filmen sowie ihre Verbreitung. Typische Gegenstände der Filmzensur sind Darstellungen, die zu strafbaren Handlungen ermutigen, besonders eindringliche Darstellungen von Grausamkeiten sowie Darstellungen, die im betreffenden Kulturkreis das Schamgefü...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Filmzensur

Siehe auch: Zensur
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behördlich oder freiwillig ausgeübte Filmprüfung nach den Gesichtspunkten der allgemeinen Moral und des Jugendschutzes; schon in den Anfangsjahren der Kinematographie um 1908 eingeführt. In der Bundesrepublik Deutschland tritt an die Stelle einer Filmzensur die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.
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