
Ein herrschaftlichen Wohn-, Arbeits- und Repräsentationszwecken dienender Großkomplex, dessen Kern ein Palast darstellt, den optisch dominierende Verteidigungsanlagen einfassen. Der Festungsbegriff in seiner engen Definition bezieht sich auf neuzeitliche, auf die Kriegführung mit Artilleriewaffen ausgerichtete Wehranlagen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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