
Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG) regelt in Deutschland Rechte und Pflichten der Anbieter und Teilnehmer beim Fernunterricht. Es wurde vom Deutschen Bundestag am 24. August 1976 erlassen und trat am 1. Januar 1977 in Kraft. Das Gesetz bestimmt unter anderem, dass Fernlehrgänge einer s...
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Fernunterrichtsschutzgesetz, seit dem 1. 1. 1977 gültiges Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht. Derartige Lehrgänge unterliegen nach §§ 12 ff. der behördlichen Zulassung. Der Fernunterrichtsvertrag ist schriftlich abzuschließen; er muss Gegenstand, Ziel, Beginn und voraussichtliche D...
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