
Das Familienfideikommiss (lateinisch fidei commissum, „zu treuen Händen belassen“) ist eine Einrichtung des Erb- und Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das Nießbrauchsrecht innehat....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Familienfideikommiss

ist die auf rechtsgeschäftlicher Stiftung beruhende Bindung des Vermögens einer Familie im Mannesstamm. Solche Stiftungen des niederen Adels, welche dieselben Wirkungen wie die Hausgesetze der späteren Landesherren anstreben, sind in England seit dem 8.Jh.,
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Familienfideikommiß , s. Fideikommiß.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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