
Die deutschen Familienausgleichskassen waren die Institutionen, die von 1954 bis 1964 für die Auszahlung des Kindergelds und die Erhebung der dazu erforderlichen Beiträge zuständig waren. Sie wurden 1954/55 als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts bei den Berufsgenossenschaften errichtet. Rechtsgrundlage war das Gesetz über...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Familienausgleichskasse
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