[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fallgeld, des -es, plur. von mehrern Geldsummen die -er, an einigen Orten das Lehngeld, weil es entrichtet wird, wenn ein Leben zu Falle kommt, d. i. dem Lehensherren anheim fallen sollte.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_192
(historisch, Deutschland, immobilienbezogen) Ein Vorläufer der heutigen Grunderwerbssteuer. Der Begriff bezeichnete eine beim Eigentumswechsel eines Grundstücks zu entrichtende Gebühr.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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