
Fakultäten (lat. facultates: Vollmachten) bezeichnen allgemein im katholischen Kirchenrecht die Übertragung von Rechten durch eine übergeordnete Institution an eine untergeordnete. Insbesondere gilt dies für Vollmachten, die vom Papst auf Bischöfe übertragen werden (Dispensationsbefugnis), dies kann auf Dauer oder aber häufiger zeitlich beg...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fakultäten
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