Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für die Heimunterbringung des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, kann maximal ein Höchstbetrag von 624 € im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Ehegatte in ein Heim untergebr... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083