
Eine F. betreibt, wer geschäftsmäßig Fahrschüler selbständig ausbildet oder durch Fahrlehrer ausbilden lässt. Er bedarf einer Fahrschulerlaubnis (§ 10 FahrlehrerG vom 25. 8. 1969, BGBl. I 1336), deren Erteilung von persönlichen (Mindestalter 25 Jahre, 2jährige Fahrlehrertätigkeit) und sachlichen (Un...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Fahrschulen.htm
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