[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fahnenlehen, ober Fahnlehen, des -s, plur ut nom. sing. in dem Deutschen Staatsrechte, ein Leben höherer Art, welches mit Überreichung einer Fahne verliehen wurde, zum Unterschiede von dem Zepterlehen; Feudum vexilli oder vexillare. Diejenigen weltlichen Vasallen, welche Reichsafterlehe...
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Fahnenlehen (Fahnlehen), zur Zeit des frühern Deutschen Reichs ein Fürstenlehen, welches mittels einer Fahne vom Kaiser selbst verliehen wurde und mit dem Heer- und Gerichtsbann verbunden war. Als der letzte, welcher auf diese Art belehnt worden, galt bisher Kurfürst Moritz von Sachsen. Thatsache ist jedoch, daß Kurfürst August noch 1566 zu Au...
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Siehe → Fahnlehen.
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