
Der Eventualvorsatz (lat. dolus eventualis, auch Eventualdolus oder bedingter Vorsatz) ist ein Rechtsbegriff, der vor allem im Strafrecht verwendet wird. == Begriff == Der Begriff des Eventualvorsatzes ist notwendig, weil nur vorsätzliche, also gewollte Handlungen strafbar sein können. Fahrlässigkeit ist in vielen Rechtsordnungen nur bei Tatbes...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Dolus eventualis: schwächste Vorsatzform, bei der der Täter mit der Möglichkeit des Erfolgseintritts gerechnet haben und diesen als nicht ganz fern liegend erkannt bzw. billigend in Kauf genommen bzw. sich damit abgefunden haben muss.
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