
Mit Eventualaufrechnung (= Hilfsaufrechnung) wird eine Prozessaufrechnung bezeichnet, die im nur für den Fall erklärt wird, dass das Gericht andere Einwände nicht anerkennt. Beispiel: A macht 3000,- geltend. B beantragt Klageabweisung. Er erklärt, der Vertrag sei mangels Vertretungsmacht nicht zustande gekommen. Hilfsweise erklärt er die Aufre...
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