
Erwerbsersatzeinkommen sind im Sozialrecht alle Arten von Leistungen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, die als Ersatz für ein Erwerbseinkommen gezahlt werden. Reine Entschädigungsleistungen oder Leistungen die allein aufgrund von Bedürftigkeit gezahlt werden (z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II) zählen somit nicht zum Erwerbse...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsersatzeinkommen

Erwerbsersatzeinkommen wird auf eine Rente wegen Todes angerechnet. Welche Einkommensarten zum Erwerbsersatzeinkommen zählen, wird im § 18a SGB IV aufgezählt.
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