
Bummelstreik, Form des Streiks, bei dem die Arbeit nicht vollständig niedergelegt wird, sondern die Arbeitsleistung lediglich in geringerem Umfang oder verlangsamt erbracht wird. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall das Recht, das Arbeitsentgelt den Leistungseinschränkungen entsprechend zu kürzen, wobei diese häufig nur schwer nachzuweisen sind. ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Der Bummelstreik ist eine Form des Streikes. Die Arbeit wird nicht komplett niedergelegt, sondern es wird Dienst nach Vorschrift gemacht. Jede Vorschrift, jede Weisung wird übergenau umgesetzt. Die Arbeit wird sehr stark verlangsamt. Durch diese penibel genaue Arbeitsweise kommt es zu erheblichen Verzögerungen im Arbeitsablauf. Bei den anderen .....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bummelstreik/bummelstreik.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.