
Hat ein Dritter für eine Zeit Leistungen gezahlt, die der Rente vergleichbar sind und für die auch Rente zu zahlen ist, kann er Ersatz verlangen. Erstattungsberechtigt sind hauptsächlich die Krankenkassen wegen Krankengeld, das Arbeitsamt wegen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfeträger wegen Sozialhilfe.
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Entfällt aufgrund der nachträglichen Bewilligung einer Rente der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder -hilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) für die Vergangenheit ganz oder teilweise, kann sich für den anderen Sozialleistungsträger ...
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Ein Anspruch auf Steuererstattung kann sich aus der Abgabenordnung (§ 37 AO) oder aus den steuerlichen Einzelgesetzen ergeben. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung ergibt sich ein Erstattungsanspruch, wenn eine Zahlung ohne rechtlichen Grund geleistet wurde. So zum Beispiel dann, wenn der ...
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