
Als Erledigungserklärung wird im deutschen Prozessrecht eine Prozesserklärung bezeichnet, mit dem ein Streitbeteiligter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Es wird zwischen beidseitiger (übereinstimmender) und einseitiger Erledigungserklärung unterschieden. == Übereinstimmende Erledigungserklärung von Kläger und Bekla...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erledigungserklärung

Erledigungserklärung siehe: Erledigung der Hauptsache
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Erledigungserklärung siehe: Erledigung der Hauptsache
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

Von einer Erledigungserklärung spricht man im Zivilprozess wenn eine oder beide Parteien erklären, dass der Rechtsstreit erledigt sei. Die Erledigungserklärung ist eine Prozesshandlung. Man unterscheidet dabei zwischen der beiderseitigen und der einseitigen Erledigungserklärung.
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https://www.lexexakt.de/glossar/erledigungserklaerung.php
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