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Erledigungserklärung

Erledigungserklärung Logo #42000 Als Erledigungserklärung wird im deutschen Prozessrecht eine Prozesserklärung bezeichnet, mit dem ein Streitbeteiligter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Es wird zwischen beidseitiger (übereinstimmender) und einseitiger Erledigungserklärung unterschieden. == Übereinstimmende Erledigungserklärung von Kläger und Bekla...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erledigungserklärung

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Erledigungserklärung Logo #40039Erledigungserklärung siehe: Erledigung der Hauptsache
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

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Erledigungserklärung Logo #40164Erledigungserklärung siehe: Erledigung der Hauptsache
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

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Erledigungserklärung Logo #42834Von einer Erledigungserklärung spricht man im Zivilprozess wenn eine oder beide Parteien erklären, dass der Rechtsstreit erledigt sei. Die Erledigungserklärung ist eine Prozesshandlung. Man unterscheidet dabei zwischen der beiderseitigen und der einseitigen Erledigungserklärung.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/erledigungserklaerung.php
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