Kursmakler sind amtlich bestellte und auf Neutralität vereidigte Handelsmakler, die an den Wertpapierbörsen die Börsenpreise amtlich festzustellen haben. Bestellung, Vereidigung und Entlassung erfolgt durch die Börsenaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer. Mit dem Ziel einer auch ... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133